Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 008/2020 - 01.04.2020

DGB Südwestfalen fordert: Ohne Absturz durch die Krise – Kurzarbeitergeld jetzt anheben und soziale Schieflage beheben

Der rasche Anstieg der Anzeigen auf Kurzarbeitergeld macht deutlich, dass auch in Südwestfalen die Corona-Krise mit aller Macht angekommen ist.

Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen: Im Agenturbezirk Siegen (Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe) gibt es zum Stichtag 25. März 2020 knapp 350 bereits geprüfte Anzeigen zur Kurzarbeit. Betroffen sind hiervon über 8.500 Beschäftigte. Im Kreis Siegen-Wittgenstein betrifft dies 219 Betriebe mit 5.378 Beschäftigten und im Kreis Olpe 127 Betriebe mit 3.290 Beschäftigten.
Für den Hochsauerlandkreis, der dritte Kreis in der Zuständigkeit der DGB-Region Südwestfalen, liegt die Zahl der bisher geprüften Anzeigen bei 417. Hierbei handelt es sich um Betriebe mit über 8.600 Beschäftigten.
Nach Angaben der Agentur für Arbeit Siegen liegt die Zahl der eingegangenen Anzeigen bereits bei ca. 4.600, für den Agenturbezirk Meschede-Soest beläuft sich die Zahl insgesamt auf ca. 5.000.

Die tatsächlichen Zahlen liegen darüber und werden in den kommenden Tagen und Wochen noch weiter rapide nach oben steigen. Eine gestern veröffentlichte Sonderauswertung der BA hat schon bundesweit rund 470.000 Anzeigen von Betrieben registriert – eine immens hohe Zahl, die zeigt, wie groß die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Arbeitsleben sind. Diese Zahlen werden sich in den kommenden Monaten erst in der Statistik niederschlagen.

„Arbeitgeber und Bundesregierung müssen sich jetzt bewegen. Auch die Beschäftigten, die nicht unter dem Schutz eines Tarifvertrags stehen, müssen ohne Absturz durch die Krise kommen. Das Kurzarbeitergeld muss auf mind. 80 Prozent angehoben werden“, fordert DGB-Regionsgeschäftsführer Ingo Degenhardt.

Jüngst sind die Regelungen zur Kurzarbeit geändert worden: Betriebe können diese Unterstützung angesichts der Corona-Krise jetzt schneller und früher erhalten und werden zudem von sämtlichen Lohnkosten befreit, da ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Die Beschäftigten erhalten 60 bzw. 67 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts. „Einen Teil der Entlastung bei den Lohnkosten sollten die Arbeitgeber verpflichtend an die Beschäftigten weitergeben müssen, um deren Einkommen aufzustocken. Wenn sie das nicht am Verhandlungstisch zusichern, muss die Bundesregierung die entsprechende Verordnung jetzt anpassen und die Arbeitgeber verpflichten“, fordert der Gewerkschafter. Degenhardt weiter: „Während Unternehmen gerettet werden fallen viele Beschäftigte auf Hartz IV zurück. Diese soziale Schieflage muss dringend behoben werden. Daher bedarf es eines Sonderfonds ‚Kurzarbeitergeld Plus‘ innerhalb des NRW-Rettungsschirms.“

Zwar sei das Prinzip Kurzarbeit äußerst sinnvoll, denn es helfe, Einbrüche zu überbrücken und Beschäftigung zu sichern. „Aber die Lohneinschnitte sind bitter. Gerade diejenigen mit kleinen Einkommen sind besonders hart betroffen. Viele Beschäftigte geraten durch Mieten und andere finanzielle Verpflichtungen in existenzielle Nöte“, warnt Ingo Degenhardt.

Wer als alleinstehender Beschäftigter vor der Krise nicht mindestens 2.750 Euro brutto pro Monat verdient hat, hat bei Kurzarbeit null – also einem Arbeitsausfall von 100 Prozent – einen Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Aber in einer Familie mit einem Kind, in der beispielsweise ein Elternteil zum Mindestlohn beschäftigt ist und der andere Elternteil im Einzelhandel (Teilzeit, 75-%-Tariflohn), wirkt Hartz IV nicht mehr als Auffangbecken. Hier müssen die finanziellen Einbußen rein privat kompensiert werden. „In dieser Krise brauchen wir Solidarität und soziale Verantwortung. Es darf nicht sein, dass die Beschäftigten die Hauptlasten der Krise alleine tragen!“, mahnt Degenhardt.

 

 


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